Die Orion Rechtsschutzversicherung AG wurde 1976 gegründet und hat Ihre Niederlassung in Basel und in Lausanne.
Die Orion bietet eine vollumfängliche Rechtsschutzversicherung an.
Die Orion Rechtsschutzversicherung AG ist seit 2002 eine Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und der Vaudoise Versicherungen AG.
Die Orion bietet Ihnen online Mustervorlagen an, die Sie für Kündigungen oder Mahnungen verwenden können. Zusätzlich können Sie online im Ratgeber alle wichtigen Informationen zu Ihren Rechten nachschlagen. Die telefonische Rechtsberatung «Orionline» gibt kompetente Auskünfte und beratet Sie in anstehenden Rechtsfällen oder bei Streitigkeiten von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 und Freitag von 08:00 bis 12:00 und ab 13:00 bis 16:30 Unter der Orionline 0848 88 88 44
Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG bietet eine Rechtsschutzversicherung an.
Wie bei den meisten Versicherungen ist Rechtsschutz am besten nie erforderlich. Doch wenn nach einem Unfall, einem Streit mit einem Vertragspartner oder einer Misshandlung durch die Behörden langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten drohen, ist eine gute Rechtsschutzversicherung ihr Geld wert: Dank der Beratung können Sie auch dann noch einen Gewinn erzielen, wenn nichts passiert .
Wie die meisten Versicherungen, ist auch der Rechtsschutz eine, die man am besten gar nie braucht. Doch wenn nach einem Unfall, bei einem Streit mit einem Vertragspartner oder einer ungerechten Behandlung durch eine Behörde eine langwierige und teure juristische Auseinandersetzung droht, ist eine gute Rechtsschutzversicherung Gold wert. Ausserdem profitieren Sie dank unserer kostenlosen Rechtsberatung auch dann, wenn nichts passiert.
Mit Einzelversicherung für Einzelpersonen und minderjährige Kinder (bis 18 Jahre). Wenn Sie eine Mehrzweckversicherung haben, sind alle Personen in Ihrem Haushalt versichert. Dies gilt auch für Mitbewohner und Untermieter
Bei einer Einzelversicherung für Sie persönlich und Ihre unmündigen Kinder (bis 18 Jahre). Wenn Sie eine Mehrpersonenversicherung abgeschlossen haben, dann sind Sie und alle Personen im selben Haushalt versichert. Das gilt auch für allfällige Mitbewohner oder Untermieter.
Die Versicherung tritt ab dem Datum Ihrer Wahl oder dem Datum der Anmeldung in Kraft, wenn Orion Ihren Antrag erhält. Allerdings gibt es in manchen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, eine Wartefrist (Karenzfrist).
Die Versicherung gilt ab dem gewünschten Datum oder noch am selben Tag des Abschlusses, frühestens aber wenn der Antrag bei Orion eingetroffen ist. In einigen Rechtsgebieten bestehen jedoch Wartefristen, sogenannte Karenzfristen, wie zum Beispiel beim Arbeitsrecht.
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu rechtlichen Anforderungen und schlagen mögliche Schritte vor. Rechtsauskünfte werden grundsätzlich allen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie auch dann gerne hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen und empfehlen mögliche Schritte. Rechtsauskünfte sind für alle Kundinnen und Kunden grundsätzlich kostenlos.
Bitte füllen Sie das Kontaktformular der Website aus oder senden Sie eine E-Mail an info@orion.ch. Bitte beachten Sie, dass Vertragsänderungen grundsätzlich nur zu den Hauptterminen wirksam werden.
Füllen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf unserer Website aus oder senden Sie eine E-Mail an info@orion.ch. Beachten Sie bitte, dass Änderungen an einem Vertrag generell erst per Hauptfälligkeit in Kraft treten.
Nutzen Sie am einfachsten das Kontaktformular oder senden Sie eine kurze E-Mail an info@orion.ch. Telefonische Änderungen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigen. Jede Adressänderung bedarf der Schriftform.
Am einfachsten geht das über unser Kontaktformular oder mit einer kurzen E-Mail an info@orion.ch. Telefonische Änderungsinformationen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigen, wir benötigten die Adressänderung auf jeden Fall in schriftlicher Form.
Am besten geht das über den Online-Schadenmeldeformular. Sie können eine Klage auch per E-Mail oder Post einreichen. Das Gesuch kann zusammen mit den zum Fall gehörenden Unterlagen (zB Verträge, Bussenverfügungen) an srecht@orion.ch oder an die Adresse Orion Rechtsschutzversicherung AG, Aeschenvorstadt 50, Postfach, 4002 Basel gesendet werden. Geben Sie unbedingt Ihre Versicherungsnummer an und beschreiben Sie den Unfall so genau wie möglich
Verwenden Sie dafür am besten unser Online-Schadenanmeldungsformular. Es ist auch möglich, den Rechtsfall per E-Mail oder per Post anzumelden. Zusammen mit den fallrelevanten Unterlagen (z. B. Vertrag oder Strafbefehl) können Sie die Anmeldung an recht@orion.ch oder an die Postadresse Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Aeschenvorstadt 50, Postfach, 4002 Basel senden. Geben Sie bitte immer Ihre Policen-Nummer an und schildern Sie möglichst detailliert den Vorfall.
Die internen Prozesse von Orion sind so ausgelegt, dass die Einhaltung der Frist gewährleistet ist. Rechtsfallanmeldungen mit laufenden bzw. bald ablaufenden Fristen werden priorisiert behandelt.
Sollte ein Rechtsfall ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen und damit ein externer Anwalt nötig werden, haben Sie prinzipiell die freie Anwaltswahl. Der Anwalt benötigt aber jeweils die Zulassung im entsprechenden Gerichtskreis und sollte die für das betroffene Rechtsgebiet notwendigen Spezialkenntnisse mitbringen. Bitte sprechen Sie sich auf jeden Fall mit uns ab, bevor Sie einen externen Rechtsanwalt beiziehen. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne auch Empfehlungen abgeben.