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Autoversicherung

Das Wichtigste zum Thema Autoversicherung

Hier finden Sie alle Informationen der Autoversicherung auf einen Blick.

Motorfahrzeugversicherung

In der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug auf verschiedene Arten versichern zu lassen. Nebst der obligatorischen Haftpflichtversicherung gibt es eine Teilkasko- und eine Vollkaskoversicherung.

Folgende Autoversichrungs Modelle stehen zur Auswahl:

Haftpflichtversicherung (Obligatorisch)

In der ganzen Schweiz ist die Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug obligatorisch.

Teilkasko

Von der Teilkaskoversicherung werden alle Kosten übernommen, die Sie nicht selbst verursacht haben.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug (exklusiv bei Grobfahrlässigkeit).


Zusatzprodukte zur Autoversicherung

Zusatzprodukte zur Autoversicherung

Eine Motorfahrzeugversicherung bietet nebst der Teil- und der Vollkaskoversicherung, eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen an.

Folgende Leistungengen stehen Ihnen zur Auswahl:

Grobfahrlässigkeitsschutz

Als Grobfahrlässig werden alle Verstösse gegen das Strassenverkehrsnetz bezeichnet (SVG). Dazu zählen z.B. Schäden aufgrund Missachtens einer roten Ampel oder bei einem Schaden aufgrund eines Rollstopps.

Unfall (Insassenversicherung)

Im Falle eines Schadenfalls oder wenn Sie Hilfe benötigen bezüglich Ihres Fahrzeuges, haben Sie dank der 24h Assistance rund um die Uhr einen Ansprechpartner

Mitgeführte Sachen

Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind und Ihre persönlichen Sachen im Fahrzeug dadurch einen Schaden erleiden oder durch Diebstahl entwendet werden, werden die Kosten ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Parkschaden

Sofern die Leistung Parkschaden mitversichert ist, werden alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, die von Drittpersonen verursacht wurden, von der Versicherung übernommen.

Die besten Autoversicherungen im Vergleich

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Autoversicherung

Es ist wichtig, dass Sie vorher abschätzen, ob Sie Ihr Auto mit einer Haftpflichtversicherung, einer Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung versichern lassen möchten. Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei einem Neuwagen. Je höher das Auto ist, desto mehr kann man auf eine höhere Leistungsabdeckung verzichten. Jedoch ist diese Entscheidung natürlich dem Halter überlassen. Informieren Sie sich darüber, welche Leistungen Sie in einem Schadenfall für wichtig empfinden und welche Schäden entstehen könnten. Nicht zu vergessen ist, den Selbstbehalt zu beachten und diesen gegebenenfalls anzupassen.

Innerhalb von 3 Monaten können Sie Ihr neues Fahrzeug bei der bestehenden Versicherung melden. Es ist natürlich empfehlenswert, dass Sie die Versicherung über einen Fahrzeugwechsel und der Anpassung der Versicherung so bald wie möglich melden.

Bei jedem Fahrzeugwechsel haben Sie das Anrecht Ihre bestehende Police zu kündigen. Sie haben auch die Möglichkeit, bei einem Schaden an Ihrem Auto Ihre Versicherung zu kündigen. Die Kündigung sollte jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Auszahlung der Schadensumme eingereicht werden.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, bei einer Prämienerhöhung Ihrer Motorfahrzeugversicherung zu kündigen. Auch hier ist der Zeitrahmen meist mit zwei Wochen festgelegt. Wichtig ist zu wissen, dass die verschiedenen Zeitfenster, je nach Versicherungsgesellschaft, variieren können. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, diese wichtige Information frühzeitig einzuholen.

Die Prioritäten der Leistungen können sich, je nachdem wie alt Ihr Fahrzeug ist, wie oft Sie es benutzen oder wie oft Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren, ändern.

Sie können eine freie Garagenwahl versichern lassen, je nachdem bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie sind und wie deren Angebote sind.

Nein, ein Ersatzwagen ist bei einer Vollkaskoversicherung nicht immer mitversichert.

Durch den Bonusschutz wird Ihnen ermöglicht, dass Sie einen Schaden pro Jahr begehen können, ohne dass Ihre Prämie höher wird. Unfallfreie Jahre werden stets belohnt.

Als Grobfahrlässig werden alle Verstösse gegen das Strassenverkehrsnetz bezeichnet (SVG). Dazu zählen z.B. Schäden aufgrund Missachtens einer roten Ampel oder bei einem Schaden aufgrund eines Rollstopps.
Einfacher erklärt: Schäden, die man hätte verhindern können. Es gibt Versicherungen, bei denen die Grobfahrlässigkeit im Bonusschutzpaket mitversichert ist.

Praktisch alle Versicherungen haben eine 24/7 Hotline. Bei einem Schadenfall ist es wichtig, dass Sie sofort bei Ihrer Versicherung anrufen. Sie erhalten dabei Hilfe und Anweisungen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

Bei einem Schadenfall haben alle im selben Haushalt lebenden Personen dieselbe Deckung. Falls Sie jedoch öfters fremde Autos fahren oder Ihr Fahrzeug öfters durch andere benutzt wird, ist es empfehlenswert, dass Ihr Fahrzeug bei der Privathaftpflichtversicherung unter der Leistung «Benutzung von fremdem Fahrzeug» versichert ist.

Sie sind im Ausland mit denselben Leistungen abgedeckt wie auch in der Schweiz, ausser wenn es anders vermerkt ist.
Hier gilt jedoch auch, dass Sie bei einem Schadenfall sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen sollten. Sie können je nach Versicherung und deren Angebot einen Europaweiten Pannendienst mitversichern lassen.
Sie können ebenfalls von Hilfe direkt vor Ort profitieren: Sie können am Unfallort abgeholt werden, ihr Auto kann in eine Garage transportiert werden und Sie haben das Anrecht auf einen Ersatzwagen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Anreise per Flugzeug oder ein anderes Transportmittel fortführen können, damit Sie sicher an Ihr Ziel gelangen.

Damit Sie als Autohalter ein Kennzeichen erhalten dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung das mindeste, wie Sie Ihr Fahrzeug versichern sollten. Jedoch kommt eine Haftpflichtversicherung nur für Schäden an Drittpersonen auf.