Krankenkasse: Leistungen und Behandlungen der Grundversicherung

Die Leistungen der Krankenkassen gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) umfassen viele Bereiche wie Behandlungen, Spitalaufenthalte, Krankheit, Mutterschaft, Unfälle, Medikamente, Brillen und Kontaktlinsen, Auslandsbehandlungen, Transport, Rettung, Komplementärmedizin, Impfungen und Zahnbehandlungen ab. Die obligatorische Grundversicherung bietet Kostenübernahme für notwendige medizinische Massnahmen und Behandlungen. Stationäre und ambulante Behandlungen werden unterschieden, während bei einem Spitalaufenthalt ärztliche Leistungen, Behandlungen, Medikamente und die Unterkunft abgedeckt sind. Die Grundversicherung übernimmt auch Behandlungskosten bei Krankheiten und bietet spezielle Leistungen für Mutterschaft. Zusatzversicherungen können zusätzliche Bereiche wie Spitalprivat, Medikamente, Brillen, und Zahnbehandlungen abdecken.

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08.09.2023  |  Lesezeit: 4 Minute

Leistungen der Krankenkasse

Die Leistungen der Krankenkassen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und deswegen sind die Leistungen bei jeder Krankenkasse gleich. Sie können bei einem Unfall, Krankheit und Mutterschaft die Leistungen von den Krankenkassen beziehen. Die obligatorische Grundversicherung zahlt nur für Behandlungen, die wirklich helfen, sinnvoll sind und keinen unnötigen Aufwand haben. Wenn der Arzt Behandlungen führt, die nicht in den Leistungen der Krankenkassen sind, muss er die Patienten darüber informieren. Ansonsten muss der Patient die Rechnungen selbst übernehmen.

Die Leistungen der Krankenkassen sind wie unten aufgelistet:

Leistungen bei Behandlungen

Die Krankenkassen bieten Leistungen bei Behandlungen. Behandlungen in der Medizin lassen sich in zwei Arten einteilen: ambulante und stationäre. Ambulante Behandlungen bedeuten, dass Sie innerhalb von 24 Stunden wieder nach Hause gehen können. Bei stationären Behandlungen bleiben Sie über Nacht zur weiteren Betreuung.

Leistungen bei einem Spitalaufenthalt

Die Krankenkassen decken die Kosten während eines Spitalaufenthalts. Die Leistungen sind ärztliche Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente und Unterkunft im Spital. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt nur in der allgemeinen Abteilung im Spital. Für eine zusätzliche Spitalversicherung müssen Sie eine Zusatzversicherung wie Spital Halbprivat oder Spital Privat abschliessen.

Leistungen bei Krankheit

Die Grundversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei einer Krankheit. Eine Krankheit ist eine Störung oder Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit einer Person gemäss Bundesgesetz.

Leistungen bei Mutterschaft

Für Leistungen bei Mutterschaft zahlt die versicherte Frau keine Kostenbeteiligung wie Franchise oder Selbstbehalt. Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Informieren Sie sich möglichst früh über die Leistungen während der Mutterschaft.

Leistungen bei Unfall

Die Krankenkassen bieten Leistungen bei Unfällen. Die Versicherten müssen die Unfalldeckung bei der Krankenkasse nicht einschliessen, wenn Sie über 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind. Im Artikel Unfalldeckung finden Sie mehr Information.

Leistungen bei Medikamenten

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, die auf einer der folgenden Listen aufgeführt sind:

  • Spezialitätenliste (SL)
  • Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Für die «nicht kassenpflichtige Medikamente» benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Mehr dazu finden Sie im Artikel: Medikamente.

Leistungen bei Brillen und Kontaktlinsen

Die Grundversicherung zahlt bei Kindern für Brillen und Kontaktlinsen CHF 180 pro Jahr. Erwachsene bekommen die Leistungen nur bei bestimmten Krankheiten für Brillen und Kontaktlinsen. Im Artikel Brillen und Kontaktlinsen finden Sie mehr informationen.

Leistungen im Ausland

Die Grundversicherung bezahlt im Ausland nur bei einer Krankheit oder Notfall. Wenn Sie sich vorübergehend ausserhalb der EU, des EFTA-Raums oder des Vereinigten Königreichs aufhalten, deckt die Grundversicherung Notfallbehandlungen (sowohl Krankheiten als auch Unfälle) bis zum Zweifachen der Kosten ab, die in der Schweiz für eine vergleichbare Behandlung anfallen würden. Bei einem Krankenhausaufenthalt werden maximal 90% der Kosten erstattet, die eine ähnliche Behandlung in der Schweiz verursachen würde. Der Hintergrund dafür ist, dass die Kantone bei Krankenhausbehandlungen in der Schweiz mindestens 55% der Kosten übernehmen, was bei Krankenhausaufenthalten im Ausland nicht der Fall ist. Medizinische Leistungen, die im Ausland ausserhalb von Notfällen erbracht werden, sind generell nicht durch die Grundversicherung abgedeckt.

Leistungen bei Transport und Rettung

Die Grundversicherung bezahlt bei einer Transport 50 % bis CHF 500 pro Jahr und bei einer Rettung 50 % bis CHF 5000 pro Jahr in der Schweiz. Die Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% der anfallenden Kosten. Mehr Info zum Thema «Transport und Rettung» finden Sie in diesem Artikel.

Leistungen in der Komplementärmedizin

Leistungen in der Komplementärmedizin (wie Homöopathie, Akupunktur usw.) sind in der Regel nicht im Umfang der schweizerischen Grundversicherung enthalten. Einige Zusatzversicherungen könnten jedoch diese Art von Behandlungen abdecken.

Leistungen bei Impfungen

Impfungen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlen werden, werden von der Grundversicherung übernommen. Dazu können beispielsweise Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Grippeimpfungen für Risikogruppen und Reiseimpfungen gehören.

Leistungen bei Zahnbehandlungen

  • Zahnzusatzversicherung

Die Grundversicherung beteiligt sich nicht bei Zahnbehandlungen. Für die Zahnbehandlungen müssen Sie eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich insbesondere für Kinder.

  • Zahnspange

Die Grundversicherung bezahlt nur in bestimmten Fällen für Zahnspangen. Eine Zusatzversicherung kann die Kosten einer Zahnspange bis zu CHF 10'000 übernehmen.

  • Weisheitszähne entfernen

Die Grundversicherung bezahlt nur in bestimmten Fällen für die Weisheitszähne.

Leistungen bei Fitness und Fitnessabos

Die Grundversicherung bietet keine Leistung an Fitness und Fitnessabos. Für Fitness und Fitnessabos können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Für mehr Info zum Thema Fitness und Fitnessabos finden Sie in diesem Artikel.

 

Can Kantekin