Brillen und Kontaktlinsen

In der Schweiz ist die Grundversicherung (KVG) Pflicht. Doch was genau ist eigentlich die Grundversicherung in der Krankenkasse und welche Leistungen sind enthalten?

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Was bezahlt die Krankenkasse für die Brille?

Erwachsene bekommen von der Grundversicherung keine Kostenübernahme bei Brillen. Nur für Kinder werden Kostenbeiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen maximal CHF 180.- pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr von der Grundversicherung übernommen. Die Grundversicherung übernimmt nur in medizinisch bedingten Fällen einmal jährlich die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Dies bezieht sich pro Augenseite auf einen Betrag von 180-630 Franken.

Krankenkassenwechsel

Was bezahlt die Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen?

Die Zusatzversicherungen der Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sehhilfe auch bei Erwachsenen. Falls Sie sich besser vor hohen Kosten schützen möchten, können Sie hier die Liste der Zusatzversicherungen vergleichen.

Liste der Zusatzversicherungen, die sich bei Kosten für Brillen/Kontaktlinsen beteiligen.

Helsana:
  • COMPLETA: 90% bis max. CHF 300.–/Jahr

  • COMPLETA EXTRA: 100% bis max. CHF 300.–/Jahr – 100% bis max. CHF 750.–/Auge und Kalenderjahr für Augenlaserkorrekturen

Swica, Provita:
  • COMPLETA TOP: 90% der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre,

  • OPTIMA: +90% bis CHF 300.– pro 3 Jahre

  • SUPLEMENTA: +90% bis CHF 300.– pro 3 Jahre

Sympany:
  • PLUS: bis CHF 270.- bei Kindern, Erwachsene pro 3 Jahre

  • PREMIUM: bis CHF 420.- bei Kindern, Erwachsene pro 3 Jahre

Visana:
  • BASIC, AMBULANT 2/3: 90% bis max. CHF 300.–/Jahr, Erwachsene pro 3 Jahre

Sanitas:
  • Bei einer Zusatzversicherungsauswahl das Gesamtpaket beachten! Bei einem ambulanten Zusatzversicherungsvergleich können Sie Leistungen nicht einzeln abschliessen.

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