In der Schweiz ist die Grundversicherung (KVG) Pflicht. Doch was genau ist eigentlich die Grundversicherung in der Krankenkasse und welche Leistungen sind enthalten?
Erwachsene bekommen von der Grundversicherung keine Kostenübernahme bei Brillen. Nur für Kinder werden Kostenbeiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen maximal CHF 180.- pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr von der Grundversicherung übernommen. Die Grundversicherung übernimmt nur in medizinisch bedingten Fällen einmal jährlich die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Dies bezieht sich pro Augenseite auf einen Betrag von 180-630 Franken.
Die Zusatzversicherungen der Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sehhilfe auch bei Erwachsenen. Falls Sie sich besser vor hohen Kosten schützen möchten, können Sie hier die Liste der Zusatzversicherungen vergleichen.
Liste der Zusatzversicherungen, die sich bei Kosten für Brillen/Kontaktlinsen beteiligen.
Helsana:COMPLETA: 90% bis max. CHF 300.–/Jahr
COMPLETA EXTRA: 100% bis max. CHF 300.–/Jahr – 100% bis max. CHF 750.–/Auge und Kalenderjahr für Augenlaserkorrekturen
COMPLETA TOP: 90% der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre,
OPTIMA: +90% bis CHF 300.– pro 3 Jahre
SUPLEMENTA: +90% bis CHF 300.– pro 3 Jahre
PLUS: bis CHF 270.- bei Kindern, Erwachsene pro 3 Jahre
PREMIUM: bis CHF 420.- bei Kindern, Erwachsene pro 3 Jahre
BASIC, AMBULANT 2/3: 90% bis max. CHF 300.–/Jahr, Erwachsene pro 3 Jahre
Bei einer Zusatzversicherungsauswahl das Gesamtpaket beachten! Bei einem ambulanten Zusatzversicherungsvergleich können Sie Leistungen nicht einzeln abschliessen.