12.10.2023  |  Lesezeit: 4 Minute

Brillen und Kontaktlinsen: Kostenübernahme der Krankenkassen

Brillen und Kontaktlinsen bei der krankenkasse

Die Krankenkassen bieten Beiträge zur Kostenübername der Brillen, Brillengläsern und Kontaktlinsen mit Zusatzversicherungen. Die Leistungen der Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen sind unterschiedlich bei jeder Krankenkasse.

Zahlt die Krankenkasse Brille?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt normalerweise nicht die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene in der Schweiz. Die Grundversicherung übernimmt für Brillen, wenn es eine schwere Sehbeeinträchtigung oder eine besondere medizinische Indikation vorliegt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen von der Krankenkasse bei einer ärztlichen Verordnung übernommen.

Was zahlt die Krankenkasse für die Brille?

Die Krankenkasse zahlt für Brille durchschnittlich 300 Franken pro Jahr. Die Kostenbeteiligung ist je nach Krankenkasse und gewählter Zusatzversicherung unterschiedlich. Einige Krankenkassen bieten Pauschalbeträge oder einen Prozentsatz der Kosten für Sehhilfen bis zu einem bestimmten Maximalbetrag an, der alle drei Jahre gewährt wird.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille oder Kontaktlinse?

In der Schweiz zahlt die obligatorische Grundversicherung in bestimmten Fällen die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

    Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Kostenbeteiligung kann jedoch je nach Krankenkasse variieren.

  • Schwere Sehbeeinträchtigung oder besondere medizinische Indikationen

    Für Erwachsene deckt die Grundversicherung normalerweise die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen nur, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung oder eine besondere medizinische Indikation vorliegt. Wie zum Beispiel nach einer Katarakt-Operation (Grauer Star) oder bei bestimmten Augenerkrankungen, die eine spezielle Sehhilfe erfordern.

Wie soll ich die Brille bei der Krankenkasse einreichen?

Sie müssen für die Kosten der Brille einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen, um eine Kostenbeteiligung für die Brille von der Krankenkasse zu erhalten. Sie müssen die folgenden Schritte ausführen, um eine Brille oder Kontaktlinsen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen abdeckt. Überprüfen Sie die Bedingungen Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

  2. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel eine ärztliche Verordnung für die Brille oder Kontaktlinsen (insbesondere für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder bei einer schweren Sehbeeinträchtigung) und die Rechnung vom Optiker oder Augenarzt, die die Kosten für die Sehhilfe ausweist.

  3. Reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Unterlagen können per Post, E-Mail oder über das Online-Portal der Krankenkasse erfolgen, je nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

  4. Warten Sie auf die Rückmeldung der Krankenkasse bezüglich der Kostenbeteiligung. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und erstattet Ihnen den genehmigten Betrag, abhängig von den Bedingungen Ihrer Versicherung.

Wie viel zahlt die Zusatzversicherung für Ihre Brille und Kontaktlinse?

Die Zusatzversicherungen zahlen zwischen 100 bis 420 Franken pro Jahr an Brillen und Kontaktlinsen. Liste der Zusatzversicherungen, die sich bei Kosten für Brillen/Kontaktlinsen beteiligen:

KrankenkasseZusatzversicherung & Kostenübernahme
Helsana Completa: 90% bis max. CHF 300 pro Jahr
Completa Extra: 100% bis max. CHF 300.–/Jahr – 100% bis max. CHF 750.–/Auge und Kalenderjahr für Augenlaserkorrekturen
Swica, Provita Completa Top: 90% der Optikerrechnung, bis CHF 200 alle 3 Jahre
Optima: +90% bis CHF 300.– alle 3 Jahre
Suplementa: +90% bis CHF 300 alle 3 Jahre
Sympany Plus: bis CHF 270.- bei Kindern, Erwachsene alle 3 Jahre
Premium: bis CHF 420.- bei Kindern, Erwachsene alle 3 Jahre
Visana Basic, Ambulant 2/3: 90% bis max. CHF 300.–/Jahr, Erwachsene alle 3 Jahre
Sanitas Classic: bis CHF 200.- bei Kindern pro Jahr, Erwachsene bis CHF 300.- alle 3 Jahre

In welchen Ausnahmefällen zahlt die Grundversicherung für Brillen und Kontaktlinsen?

In der Schweiz deckt die obligatorische Grundversicherung normalerweise nicht die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Grundversicherung die Kosten für Sehhilfen übernimmt:

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die eine Veränderung der Sehstärke bestätigt. Die Grundversicherung übernimmt für Brillen und Kontaktlinsen CHF 180 pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen.

Menschen mit besonderen Erkrankungen

Bei Erwachsenen deckt die Grundversicherung die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen nur, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung oder eine besondere medizinische Indikation vorliegt. Beispiele hierfür sind:

  • Nach einer Katarakt-Operation (Grauer Star)

  • Bei bestimmten Augenerkrankungen, die eine spezielle Sehhilfe erfordern

  • Bei angeborenen oder erworbenen schweren Sehbeeinträchtigungen

Wann werden Kinderbrillen von der Krankenkasse übernommen?

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder unter 18 Jahren, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die eine Veränderung der Sehstärke bestätigt. Die Kostenbeteiligung kann je nach Krankenkasse und Kanton variieren. Es ist wichtig, die Bedingungen Ihrer Krankenkasse zu überprüfen, um genau zu wissen, welche Leistungen abgedeckt sind.

Zahlt die Krankenkasse die Brille bei Diabetes?

Die Krankenkasse zahlt in der Regel keine Brille speziell aufgrund von Diabetes. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nur bei schweren Sehbeeinträchtigungen oder besonderen medizinischen Indikationen. Wenn jedoch aufgrund des Diabetes eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt, kann es sein, dass die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen übernommen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden und die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen.

Übernimmt die Krankenkasse Blaulichtfilterbrillen?

Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz deckt normalerweise keine Blaulichtfilterbrillen ab, da diese nicht als medizinisch notwendig angesehen werden. Wenn Sie dennoch eine Kostenbeteiligung für eine Blaulichtfilterbrille wünschen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Zusatzversicherung solche Brillen abdeckt. Die Bedingungen und der Umfang der Kostenbeteiligung variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Versicherungsmodell. Es ist ratsam, die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherungspolice zu überprüfen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Can Kantekin