Durch die Hausratversicherung wird Ihr geliebtes Hab und Gut in Ihrem Zuhause abgesichert. Im Fall von Gefahren wie Feuer, Wasser, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weiteren Natur- und Elementgefahren, werden Sie finanziell von der Hausratversicherung unterstützt.
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sind auch durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Es besteht Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, Glasschäden, Gebäude- und Mobiliarglas mitzuversichern. Ein grosser Vorteil davon ist, dass einige Versicherungsgesellschaften auf die Anrechnung von grober Fahrlässigkeit verzichten. Für Sie heisst das, dass Schäden, welche durch Ihre Unvorsichtigkeit geschehen, wie z.B. eine vergessene Kerze, nicht zu einer Kürzung der Entschädigung führen.
Die Hausratversicherung leistet im Schadensfall eine finanzielle Entschädigung für beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstände des Hausrats. Je nach Versicherungsumfang können auch Kosten für temporäre Unterbringung oder Aufräumarbeiten übernommen werden. Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Leitungswasser und weitere versicherte Gefahren ab.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat, wie Wasserschäden, Diebstahl, Glasbruch oder Brand bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Um noch mehr Schutz zu erhalten, können Sie Ihre Hausratversicherung mit Zusatzoptionen ergänzen.
Alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Zuhause sind abgedeckt, falls:
Versicherungssumme: Damit im Falle eines Schadenfalls Ihre Versicherung für den gesamten Schaden aufkommt, ist es wichtig, dass Sie die richtige Versicherungssumme auswählen. Es muss beachtet werden, dass die Versicherungssumme dem Wert der Einrichtungsgegenstände entspricht. Ansonsten wird bei einer Unterversicherung nur die versicherte Summe übernommen. Im Normalfall liegt der Rahmen zwischen 30'000 und 200'000 Franken.
Selbstbehalt: Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, welcher von Ihnen persönlich bezahlt werden muss, bevor die Versicherung für Sie finanziell aufkommt. Falls der Schaden höher als Ihr ausgewählter Selbstbetrag ist, wird die Versicherung den übersteigenden Betrag für Sie bezahlen.
Als Mobiliarglas werden Möbel bezeichnet, welche ein Glas integriert haben, wie zum Beispiel ein Glastisch, ein Wandspiegel, Vitrinenglas oder Glas in Schränken. Fenster oder die Glastüre der Wohnung gehören jedoch nicht dazu. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass je nach Versicherung, besondere Ausschlüsse gelten. Zum Beispiel ist ein Hohlglas (z.B. Vasen und Aquarien) nicht versichert. Lampen, Brillengläser, Trinkgläser, Handspiegel oder Glühbirnen werden ebenfalls von der Hausratversicherung nicht finanziell übernommen.
Der einfache Diebstahl auswärts ist eine wichtige Zusatzleistung in der Hausratsversicherung. Diebstähle, welche ausserhalb Ihres Zuhauses passieren, werden ebenfalls durch die Hausratversicherung gedeckt.
Zum Beispiel: Sie gehen am See baden, legen Ihr Handy unters Handtuch und gehen dann schwimmen. Als Sie zurückkommen merken Sie, dass Ihr Handy gestohlen wurde. Wichtig zu wissen: Das Verlieren oder Verlegen Ihres Gegenstandes ist kein Diebstahl und ist in diesem Fall nicht versichert.
In der Hausratversicherung gibt es auch die Option einer sogenannten Hausratkasko. Eine Hausratkasko erweitert den Versicherungsschutz der herkömmlichen Hausratversicherung um zusätzliche Risiken wie beispielsweise Glasschäden oder Schäden an technischen Geräten wie Fernsehern oder Computer. Eine Hausrat-Kaskoversicherung kann somit sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz zu erweitern und sich gegen weitere mögliche Schadensfälle abzusichern.
Das Home Assistance bietet Ihnen umfangreiche Dienstleistungen an, damit der entstandene Schaden schnellstmöglich behoben wird, oder Sie nach einem Schadenfall möglichst sicher sind.
Dazu gehören: Sofortige Hilfe bei Problemen bei der Sanitärinstallationen, Heizungen und Leitungen, sofortige Hilfe durch einen Schlosser, Schreiner oder Ähnliches, Hotelunterkunft, Transport, Einlagerung Ihres Mobiliars, Entfernen von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern, und diverse telefonische Auskünfte.
In drei Schritten können Sie die Hausratversicherungen vergleichen und Online abschliessen.
In den Kantonen Freiburg, Glarus, Jura, Nidwalden und Waadt ist eine Hausratversicherung für Feuer und Elementarereignisse obligatorisch. Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Glarus und Jura sind bei der Wahl des Versicherers frei. Personen mit Wohnsitz in Nidwalden und Waadt sind jedoch dazu verpflichtet, die Hausratversicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.
Um das günstigste Hausratversicherungsangebot zu finden, sollten Sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und dabei insbesondere auf die Bedingungen und Leistungen achten. Es kann sinnvoll sein, auch individuelle Versicherungspakete zu prüfen, die auf die eigenen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind.
Die Antragsunterlagen für die Hausratversicherung können je nach Versicherungsanbieter variieren. In der Regel müssen jedoch persönliche Angaben gemacht werden und Informationen über den Hausrat angegeben werden.
Die Berechnung der Hausratversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Wohnfläche, dem Wert des Hausrats, der Lage der Wohnung oder des Hauses und dem gewünschten Versicherungsumfang. Je höher der Wert des Hausrats und je umfassender der Versicherungsschutz, desto höher sind in der Regel auch die Versicherungsprämien.
Jeder, der einen eigenen Haushalt führt, kann grundsätzlich eine Hausratversicherung abschliessen. Das können sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohnungen oder Häusern sein.
Eine Hausratversicherung bietet den Vorteil, dass im Schadensfall eine finanzielle Entschädigung für beschädigte oder gestohlene Gegenstände des Hausrats geleistet wird. Zudem kann die Versicherung je nach Umfang auch die Kosten für temporäre Unterbringung oder Aufräumarbeiten übernehmen und somit finanzielle Belastungen durch Schäden minimieren.
Die Hausratversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Leitungswasser und weitere versicherte Gefahren ab. Nicht versichert sind jedoch in der Regel Schäden durch Ereignisse wie Erdbeben, Krieg oder Kernenergie.
Die Hausratversicherung ist in der Regel nicht gültig, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt. Zudem kann die Versicherung auch bei nicht fristgerechter Meldung des Schadens oder Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag ihre Gültigkeit verlieren.
Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage nach der besten und günstigsten Hausratversicherung, da die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Einzelnen unterschiedlich sind. Es ist jedoch ratsam, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und dabei insbesondere auf die Bedingungen und Leistungen zu achten, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Die Kündigung der Hausratversicherung kann in der Regel schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Dabei ist es wichtig, die Kündigungsfrist und die genauen Kündigungsbedingungen im Versicherungsvertrag zu beachten. Mit unserer «Hausratversicherung Kündigung» können Sie die Kündigungsformular online erstellen und kostenlos herunterladen.
Um eine Hausratversicherung zu wechseln, müssen Sie zunächst eine neue Versicherung abschliessen und die Kündigung der alten Versicherung einreichen. Es ist wichtig, dabei die genauen Kündigungsfristen und -bedingungen zu beachten, um eine unterbrechungsfreie Versicherungsdeckung sicherzustellen.
Die besten Hausratversicherungen der Schweiz sorgen für einen ausgezeichneten Schutz vor finanziellen Risiken. Diese Versicherungsgesellschaften bieten hervorragende Leistungen und Konditionen, die es den Kunden ermöglichen, sich umfassend zu schützen.
Alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer dauerhaft im gleichen Haushalt leben, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung eine freiwillige Zusatzleistung. Ausnahmen gibt es bei den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. In diesen Kantonen ist eine Hausratversicherung obligatorisch.
Sie können Ihren gewünschten Versicherungsbeginn selbst festlegen. Der Versicherungsbeginn ist auf Ihrer Police ebenfalls ersichtlich. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Erstprämie schon einbezahlt haben.