Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln hilft Ihnen bares Geld zu Sparen. Sie können sogar der Wechsel Ihrer Rechtsschutzversicherung so einrichten, dass Sie mit der neuen Rechtsschutzversicherung ohne Deckungslücke weiterführen können. Wie zeigen Ihnen genau, wie Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln können. Und worauf Sie beim Wechsel und Kündigungsfristen achten müssen, damit Sie mit der neuen Rechtsschutzversicherung problemlos beginnen können.
Sie können in 4 Schritten die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln und die 4 Schritten sind wie unten aufgelistet:
Sie müssen in der Regel spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf Ihre Kündigung bei der bestehenden Rechtsschutzversicherung schriftlich einreichen. Aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln können. Die Ausnahmen sind wie unten aufgelistet:
Sie können nach einem Leistungsbezug die Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einer anderen Rechtsschutzversicherung wechseln. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Sachverhaltes an die Rechtsschutzversicherung erfolgen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Ihnen die Zahlung des entsprechenden Betrags gutgeschrieben wurde.
Sie können die Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einer anderen Rechtsschutzversicherung wechseln, wenn Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung die Versicherungsbedingungen oder die Prämien ändern. Ihre Rechtsschutzversicherung muss Sie vorher darüber informieren, welche Änderungen vorgenommen werden und wie lange Sie Zeit haben, bis die Kündigungsfrist abläuft. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig kündigen.