Kostenübernahme der Krankenversicherung im Ausland
Die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung im Ausland ist ein wichtiges Thema für Reisende und Auswanderer. In diesem Blog erklären wir, welche Leistungen von der Schweizer Krankenversicherung im Ausland abgedeckt werden und worauf Sie achten sollten.
Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung im Ausland?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft in Europa. Ausserhalb Europa werden die Kosten für Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag der Kosten übernommen, die in der Schweiz vergütet werden.
Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung im Ausland?
Die Zusatzversicherung kann je nach Police verschiedene zusätzliche Leistungen im Ausland übernehmen. Die Zusatzversicherungen können unter anderem höhere Deckungen für ambulante und stationäre Behandlungen, Rücktransport in die Schweiz, Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie Behandlungskosten in Privatspitälern umfassen. Die genauen Leistungen und Deckungen der Zusatzversicherung variieren je nach Versicherungsvertrag.
Welche Kosten deckt die Krankenkasse für stationäre Behandlungen im Ausland?
Für stationäre Behandlungen im Ausland übernimmt die Grundversicherung höchstens 90 Prozent der Kosten, die der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde. Dies liegt daran, dass die Kantone in der Schweiz mindestens 55 Prozent der Spitalkosten übernehmen, was bei Aufenthalten im Ausland nicht der Fall ist.
Wie werden die bezahlten Rechnungen im Ausland auf die Franchise und den Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet?
Die im Ausland bezahlte Rechnungen werden nicht auf die Franchise und den Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet. Versicherte müssen die Kostenbeteiligung im Ausland gemäss den Vorschriften des Behandlungslandes tragen.
Wo finde ich die Europäische Krankenversicherungskarte auf der schweizerischen Versichertenkarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der schweizerischen Versichertenkarte.
Was können Versicherte tun, wenn sie ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht dabeihaben?
Wenn Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht dabeihaben, können sie von ihrem Krankenversicherer eine provisorische Ersatzbescheinigung mit befristeter Gültigkeit anfordern. Diese Bescheinigung dient als Nachweis des Versicherungsschutzes im Ausland.
Welche Dokumente und Nachweise müssen im Falle einer Rückerstattung der Kosten im Ausland eingereicht werden?
Für die Rückerstattung der Kosten im Ausland müssen Versicherte in der Regel die folgenden Dokumente einreichen:
- Originalrechnungen und Zahlungsbelege
- Ärztliche Berichte oder Atteste
- Nachweis der Behandlung (z.B. Krankenakte, Diagnose)
- Eventuell ausgefüllte Formulare des Krankenversicherers
Gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer im Ausland, für die die Schweizer Krankenversicherung noch Kosten übernimmt?
Die Grundversicherung deckt medizinische Notfälle im Ausland während eines vorübergehenden Aufenthalts. Die genaue Definition eines vorübergehenden Aufenthalts kann je nach Versicherer variieren, aber in der Regel sind Urlaubsreisen und kurzfristige Aufenthalte abgedeckt. Längere Aufenthalte oder Auswanderungen sollten mit dem Krankenversicherer individuell geklärt werden.
Welche Krankenkassen übernehmen am meisten im Ausland?
Zu den besten Krankenkassen bei der Kostenübernahme im Ausland gehören Sanitas, Swica und Helsana. Weitere Informationen zu den