Spital Halbprivat bietet Ihnen optimale Komfort in der halbprivaten Abteilung im Spital. Dabei profitieren Sie von Leistungen, die in der Grundversicherung nicht erhalten sind.
Spital Halbprivat ist eine Zusatzversicherung der Krankenkassen mit ergänzten Leistungen. Die Versicherten teilen das Zimmer maximal mit nur einer anderen Person bei einem stationären Spitalaufenthalt - daher der Name "halbprivat". Mit einer halbprivaten Krankenversicherung können Sie sich auf verbesserte Service und mehr Privatsphäre verlassen.
Sie profitieren in nachfolgende Leistungen, falls Sie Spital Halbprivat versichert sind. Diese Leistungen bringen Ihnen viele Vorteile und ist eine sinnvolle Lösung, um Ihre Bedürfnisse abzudecken. Gleichzeitig sehen Sie hier auch die Unterschiede zwischen allgemein und die halbprivate Versicherung.
Alle Kosten in der halbprivaten Abteilung werden übernommen.
Bei einer Operation können Sie eine zweite medizinische Meinung von renommierten Professorinnen und Professoren holen.
Schnellere Termine bei Operationen.
Bei der Arztwahl sind Sie frei. Behandlungen werden durch einen Oberarzt oder Chefarzt durchgeführt.
Sie haben Anrecht auf Zweitbettzimmer bei einer Spitalaufenthalt.
Haushaltshilfe, Bade- und Erholungskuren, Fahrtkosten.
Sie können von allgemeine Abteilung auf Spital Halbprivat wechseln.
Wichtig zu wissen: Falls Sie sich für Spital Halbprivat entscheiden, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Dies kann zu einer Ablehnung ausführen, wenn sie gesundheitliche Probleme haben.
Spital Halbprivat kostet zwischen 50-200 Franken im Monat. Bei Kindern sind jedoch die Kosten tiefer. Die Prämien werden nach Wohnkanton, Alter und Geschlecht berechnet. Mit unserem modernen Krankenkassenvergleich können Sie die aktuellen Prämien berechnen.
Die besten Zusatzversicherungen in der halbprivaten Abteilung der Schweiz sorgen für einen ausgezeichneten Schutz vor finanziellen Risiken. Diese Versicherungsgesellschaften bieten hervorragende Leistungen und Konditionen, die es den Kunden ermöglichen, sich umfassend zu schützen.
Die Karenzfrist ist die Zeitspanne bei Beginn des Versicherungsvertrags, in der Sie noch keine Versicherungsleistungen beanspruchen können. Diese Dauer variiert je nach Art der Leistung. Im Falle einer Mutterschaft beträgt die Karenzfrist 365 Tage, sodass Sie erst im ersten Jahr nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Ansprüche geltend machen können. In diesem Zeitraum werden Ihre Aufenthalte in Krankenhäusern ausschliesslich über die Grundversicherung abgedeckt, z.B. bei Geburt. Die Kosten für den Aufenthalt, Pflege und Behandlung im Mehrbettzimmer werden entsprechend dem Tarif Ihres Wohnkantons vergütet.
Sie können die Zusatzversicherung mit Spital Halbprivat abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnen.
Generell haben Sie die Freiheit, ein Krankenhaus Ihrer Wahl in der Schweiz aufzusuchen. Es gibt allerdings bestimmte Kliniken und Spitäler, die nicht von den Krankenkassen anerkannt werden. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, für welche Sie eventuell selbst aufkommen müssen.