Privatrechtsschutz
Mit dem Privatrechtsschutz können Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren, ohne an die Kosten denken zu müssen.
Was ist die Privatrechtsschutz-Versicherung
Der Privatrechtsschutz kommt für private Rechts-Angelegenheiten auf. Auch wenn man versucht Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, kann es immer wieder mal vorkommen, dass man mit einer Gegenpartei unstimmig ist oder zu Unrecht beschuldigt wird. Ob es eine Streitigkeit mit Ihrem Arbeitsgeber oder Ihrem Vermieter, oder bei Erbschaft oder in einer Scheidung – Die Privatrechtsschutzversicherung steht Ihnen juristisch in jeder Lebenslage zur Verfügung.

Was ist bei der Privatrechtsschutz-Versicherung gedeckt?
Die Leistungen der Privatrechtsschutz-Versicherung:
Arbeitsrecht
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung stets zur Seite.
Versicherungsrecht
Streitigkeiten zwischen Ihnen und den schweizerischen Versicherungsgesellschaften werden durch diese Versicherung ebenfalls abgedeckt.
Mietrecht
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter haben Sie Anspruch auf Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Zum Beispiel bei einer Streitigkeit, weil Ihr Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Strafrecht
Wenn von der Strafbehörde gewisse Anschuldigungen entstehen, da Sie z.B. unachtsam eine Straftat begangen haben, steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung stets zur Seite.
Patientenrecht
Das Patientenrecht beinhaltet rechtliche Streitfälle von Ihnen als Patient in verschiedenen Bereichen, wie z.B. im Spital oder beim Arzt, Zahnärzte, Apotheken, Physiotherapeuten, Alternativmediziner. Pflegeheime und andere medizinische Einrichtungen sind ebenfalls mitgesichert.
Das Wichtigste zum Thema Privatrechtsschutz-Versicherung
Mit dem Privatrechtsschutz werden Sie nicht nur finanziell unterstütz, sondern werden auch in Ihren Streitfällen durchgehend juristisch begleitet. In einem Streitfall bietet Ihnen der Privatrechtsschutz Schutz vor hohen Rechts- und Anwaltskosten. Somit erhalten Sie die nötige Hilfe bei der Wahl Ihres Anwalts oder bei einer persönlichen Rechtsberatung. Der Privatrechtsschutz schützt alle im gleichen Haushalt lebenden Personen, da diese im Vertrag mitversichert sind. Somit ist auch Ihre Familie oder Ihr Mitbewohner geschützt. Die Deckung des <>Privatrechtsschutzes gilt in der ganzen Schweiz sowie auch im Ausland.
Versicherungssumme
Je nachdem bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie sind und dem zuständigen Bereich Ihrer Streitigkeit, liegt die Versicherungssumme in der Schweiz zwischen 5'000 und 1'000'000 Franken. Im Ausland vertritt die Rechtsschutzversicherung bis zu 500'000 Franken.
Wartefrist
Die Wartefrist – auch Karenzfrist genannt – ist je nach Bereich unterschiedlich und kann von einem Monat bis zu sechs oder zwölf Monaten dauern. Nach Ablauf dieser Wartezeit dürfen Sie diese Leistung in Anspruch nehmen.
Freie Anwaltswahl
Von vielen Rechtsschutzversicherungen wird Ihnen ein interner Anwalt zur Verfügung gestellt. Bei allen Rechtsfragen oder Streitigkeiten stehen Ihnen die Rechtsschutzversicherung und deren Anwälte zur Verfügung. Bei einigen Versicherungen haben Sie sogar die Wahl, zur freien Anwaltswahl und Sie dürfen natürlich selbst entscheiden, von welchem Anwalt Sie vertreten werden wollen.
FaQ: Häufige Fragen zum Thema Privatrechtsschutz-Versicherung
Die Rechtsschutzversicherung beginnt ab dem Datum, welches von Ihnen festgelegt wurde und der Einzahlung der ersten Prämie. Dabei sind die Karenzfristen (Wartezeiten) stets zu beachten. Sie sind je nach Bereich unterschiedlich und können von einem Monat bis zu sechs oder zwölf Monaten dauern. Nach Ablauf dieser Wartezeit dürfen Sie diese Leistung in Anspruch nehmen.
Rechtsverfahren, welche vor oder während des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung stattgefunden haben, sind nicht versichert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.
Nur alle Rechtsstreitigkeiten nach Versicherungsbeginn werden durch Ihre Versicherung übernommen.
Weitere Kosten, die nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden:
Wenn der Streitwert niedriger ist, als der im Vertrag bestimmte Mindestbetrag, übernimmt die Versicherung keine Kosten.
Auch Streitigkeiten unter Familienangehörige, die mit Ihnen in derselben Police versichert sind, werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt.
Böswillige Tätigkeiten, das aktive Mitwirken einer Schlägere.
Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie die Wahl zur freien Anwaltswahl haben. Dabei dürfen Sie selbst entscheiden, von welchem Anwalt Sie vertreten werden wollen. Es gibt aber auch viele Rechtsschutzversicherungen, von denen Ihnen ein interner Anwalt zur Verfügung gestellt wird. Bei allen Rechtsfragen oder Streitigkeiten stehen Ihnen deren Anwälte zur Verfügung.