Kostenübernahme der Krankenkasse für Osteopathie

Die Kosten für Osteopathie werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Die Zusatzversicherung kann jedoch einen Grossteil der Kosten decken. In diesem Artikel zeigen wir, welche Vorteile Osteopathie bietet und welche Zusatzversicherungen für die Kostenerstattung in Frage kommen.

Osteopathie Krankenkasse
21.05.2024  |  Lesezeit: 0 Minute

Übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Osteopathie?

Nein, die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Osteopathie nicht. Osteopathie gehört nicht zu den von der Grundversicherung gedeckten Leistungen. Die Patienten müssen die Kosten für osteopathische Behandlungen selbst bezahlen, wenn sie nur die Grundversicherung haben.

Übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten für Osteopathie?

Ja, die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Osteopathie. Die genauen Leistungen und Bedingungen für Osteopathie können dabei je nach Versicherer und gewähltem Zusatzversicherungspaket variieren. Im Allgemeinen gilt:

  1. Leistungsspektrum: Die Zusatzversicherung kann eine bestimmte Anzahl von osteopathischen Behandlungen pro Jahr abdecken oder einen jährlichen Maximalbetrag festlegen.
  2. Anerkannte Therapeuten: Oft wird die Kostenübernahme an die Bedingung geknüpft, dass der Osteopath über eine anerkannte Ausbildung verfügt und beim entsprechenden Berufsverband registriert ist.
  3. Ärztliche Verordnung: In manchen Fällen ist eine ärztliche Verordnung notwendig, um die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung zu gewährleisten.

Tipps zur Kostenübernahme

Um sicherzustellen, dass die Kosten für Ihre osteopathische Behandlung übernommen werden, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Versicherungsbedingungen prüfen: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Leistungen Ihrer Zusatzversicherung und klären Sie, welche Bedingungen für die Kostenübernahme gelten.
  2. Therapeutenwahl: Wählen Sie einen Osteopathen, der von Ihrer Krankenkasse anerkannt ist. Eine Liste anerkannter Therapeuten finden Sie oft auf der Website Ihrer Krankenkasse oder des entsprechenden Berufsverbandes.
  3. Ärztliche Verordnung einholen: Falls erforderlich, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung für die osteopathische Behandlung ausstellen.
  4. Kostenvoranschlag einholen: Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, können Sie einen Kostenvoranschlag einholen und diesen bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kostenübernahme im Voraus abzuklären.

Welche Krankenkassen zahlen die Osteopathie?

Folgende Krankenkassen zahlen die Osteopathie über die Zusatzversicherung in der Schweiz:

  • CSS: Deckt einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen ab, abhängig vom gewählten Modell (Economy, Balance, Premium).
  • Helsana: Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen bei anerkannten Therapeuten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.
  • Sanitas: Übernahme eines Anteils der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Höhe der Erstattung variiert je nach gewähltem Versicherungspaket.
  • Swica: Deckt einen Anteil der Kosten für osteopathische Behandlungen bei anerkannten Therapeuten.
  • Visana: Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen bis zu einem festgelegten Maximalbetrag pro Jahr.
  • KPT: eilweise Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen bei anerkannten Therapeuten.
  • Concordia: Erstattung eines Teils der Kosten für osteopathische Behandlungen, abhängig vom gewählten Modell.
  • Sympany: Übernahme eines Anteils der Kosten für osteopathische Behandlungen, abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
  • Groupe Mutuel: Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.

Was passiert, wenn der Osteopath nicht von der Krankenkasse anerkannt ist?

Wenn der Osteopath nicht anerkannt ist, müssen Sie die vollen Kosten der Behandlung selbst bezahlen. Dies kann schnell teuer werden, da osteopathische Sitzungen oft zwischen CHF 100 und CHF 200 pro Sitzung kosten.

Werden die Kosten für Osteopathie im Ausland übernommen?

Die Zusatzversicherung übernimmt oft nur dann die Kosten, wenn der Osteopath im Ausland bestimmte Qualifikationen hat und von internationalen oder lokalen Berufsverbänden anerkannt ist. Einige Zusatzversicherungen haben geografische Einschränkungen und übernehmen die Kosten nur in bestimmten Ländern oder Regionen. 

Tipps zur Kostenübernahme im Ausland

  1. Versicherungsbedingungen prüfen: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme von osteopathischen Behandlungen im Ausland.
  2. Therapeutenwahl: Wählen Sie einen anerkannten Osteopathen im Ausland und klären Sie im Voraus, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
  3. Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen, um die medizinische Notwendigkeit der Behandlung zu dokumentieren.
  4. Rechnungsstellung: Klären Sie, wie die Rechnungsstellung und Erstattung im Ausland abläuft. Einige Versicherungen verlangen, dass Sie die Kosten vorstrecken und später die Rechnungen einreichen.

Für welche Behandlungen zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie?

Die Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen in der Schweiz bieten eine Kostenübernahme für eine breite Palette osteopathischer Behandlungen an, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Folgende Behandlungen zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie:

  1. Behandlung von Rückenschmerzen

    • Akute und chronische Rückenschmerzen
    • Schmerzen durch Bandscheibenvorfälle
    • Schmerzen aufgrund von Muskelverspannungen
  2. Behandlung von Gelenkbeschwerden

    • Arthritis und Arthrose
    • Sportverletzungen und Unfallfolgen
    • Bewegungseinschränkungen
  3. Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne

    • Spannungskopfschmerzen
    • Migräneattacken
    • Kiefergelenksprobleme
  4. Behandlung von Verdauungsstörungen

    • Reizdarmsyndrom
    • Verstopfung und Blähungen
    • Sodbrennen
  5. Behandlung von Atemwegserkrankungen

    • Asthma
    • Chronische Bronchitis
    • Sinusitis
  6. Behandlung von Stress und Schlafstörungen

    • Schlaflosigkeit
    • Stressbedingte Beschwerden
    • Erschöpfungssyndrom
  7. Behandlung von Frauenleiden

    • Menstruationsbeschwerden
    • Schwangerschaftsbegleitung
    • Postpartale Beschwerden
  8. Behandlung von Kinder- und Säuglingsbeschwerden

    • Koliken bei Säuglingen
    • Entwicklungsverzögerungen
    • Haltungsschäden

Vergleich der Leistungen der Krankenkassen für Osteopathie

Die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen durch Zusatzversicherungen variiert je nach Krankenkasse und gewähltem Versicherungspaket. In der Regel werden zwischen 75% und 90% der Behandlungskosten übernommen, oft bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr. Um die passende Option zu finden, können Sie die Krankenversicherungen vergleichen.

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