Die EGK Gesundheitskasse ist eine Stiftung. Die Fondation SNE ist eine Tochtergesellschaft der EGK und hat Ihren Schwerpunkt in der Komplementärmedizin.
Die EGK bietet Ihnen mit myEGK Webportal eine online Plattform wobei Sie sich registrieren und Einsicht auf Ihre Policen erhalten, Sie können jederzeit einfach und bequem Ihre persönlichen Daten von zuhause aus anpassen.
Zudem gibt es auch die myEGK IOS App und die myEGK Android App, die Sie für diese Dienstleistungen beanspruchen können.
Erstkontakt: EGK Medgate Partner Ärztetzentren oder Medgate Telefon-/Videosprechstunde
Arztwahl: Ihre Partner Ärztezentrum/Medgate koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ins Spital.
Vorteile: Flexible medizinische Versorgung ohne langes Warten
Erstkontakt: Hausarztpraxis
Arztwahl: Ihre gewählte Hausarztpraxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
Vorteile: Ihre Hausarztpraxis kennt Sie und Ihre Familie
Erstkontakt: Freie Arztwahl
Arztwahl: Freie Arztwahl
Vorteile: Uneingeschränkter Zugang zu Arztpraxis Ihrer Wahl Schweizweit
Die EGK ist spezialisiert auf Naturmedizin, Sie bietet in Ihrer Zusatzversicherung eine breite Spannweite von Therapien an. Im EGK-SUN Paket sind über 14'000 registrierte Therapeutinnen und Therapeuten, Naturheilpraktikerinnen und Naturpraktiker.
Bei Zahlung der Prämie mit der Jahresrechnung wird ein Rabatt von 1 % gewährt. Auf halbjährliche Rechnungen erhalten Sie 0,5 % Skonto.
Wenn Sie Ihre Prämie mit einer Jahresrechnung bezahlen, gewähren wir Ihnen 1 Prozent Skonto. Bei einer Halbjahresrechnung profitieren Sie von 0,5 Prozent Skonto. Damit die Umstellung des Zahlungsrhythmus ab Januar greift, ist eine Meldung bis 29. November 2019 unabdingbar.
Die Versichertenkarte kann nur in der App gefunden werden, nicht auf dem iPad/Tablet oder Portal.
Die Versicherungskarte findet man nur auf der App und nicht auf dem iPad/Tablet oder Portal.
Sie erhalten bestimmte Leistungen aus der Zusatzversicherung, die von Ihrer Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung ist das Versicherungsunternehmen nicht verpflichtet, dem Antragsteller eine Zusatzversicherung anzubieten. Nach einer ärztlichen Untersuchung entscheidet die Krankenkasse über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
Aus den Zusatzversicherungen erhalten Sie bestimmte Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt. Im Gegensatz zu der obligatorischen Grundversicherung ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, den Antragssteller in die Zusatzversicherung aufzunehmen. Die Versicherungsgesellschaft entscheidet nach der Gesundheitsprüfung über Annahme oder Ablehnung des Antrages.