Die Swica ist eine Aktiengesellschaft mit dem Hauptsitz in Winterthur, Zürich.
Die Swica bietet drei Apps an, die My Swica App (Digitales Kundenportal), die Swica Benevita App (Gesundheitscouch für mehr Bewegung, Entspannung, gesunde Ernährung. Erreichte Ziele werden mit Vergünstigungen auf ausgewählte Zusatzversicherungen belohnt) und die Swica Bencura App (Anlaufstelle rund um Ihre Gesundheit- SymptomCheck und VorsorgeCheck)
Die Swica Holding entstand im Jahre 1922 als sich die vier Krankenkassen OSKA, ZOKU, SBKK und Panorama zusammenschliessen.
Die Bedürfnisse bei Unfall, Mutterschaft und Krankheit werden von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt.
FAVORIT MEDPHARM:Swica Partnerapotheke oder santé24 Telefon
Ihre Partnerapotheke/Santé24 koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ins Spital.
Ärztliche Hilfe 24 Stunden/7Tage pro Woche.
santé24 Telefon-/Videosprechstunde
santé24 koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ins Spital.
Ärztliche Hilfe 24 Stunden/7 Tage pro Woche.
Medbase Gesundheitszentrum oder SWICA-Partnerpraxis.
Ihre gewählte HMO-Praxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
Allgemeinmediziner und Spezialisten unter einem Dach
Medbase Gesundheitszentrum oder SWICA-Partnerpraxis.
Ihre gewählte HMO-Praxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
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freie Arztwahl
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Uneingeschränkter Zugang zu Arztpraxis Ihrer Wahl Schweizweit
Mit der Zusatzversicherung von SWICA könne Sie Ihre individuellen Bedürfnissen ergänzen wie zum Beispiel Zähne, Brillen Komplemäntarmedizin und Fitness.
Modelle:
Nein, Grundversicherung und Zusatzversicherung können grundsätzlich bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Die Kombination beider Versicherungsarten bei SWICA bietet jedoch Vorteile. SWICA und PROVITA sind die einzigen Krankenkassen, die die Kostenbeteiligung der Grundversicherung mit den SWICA-Zusatzversicherungen vergleichen. Damit liegt Ihre jährliche Zuzahlungsobergrenze deutlich unter den Zuzahlungen anderer Krankenkassen.
Nein, Grundversicherung und Zusatzversicherung können grundsätzlich bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Die Kombination beider Versicherungsarten bei SWICA bietet jedoch Vorteile. SWICA und PROVITA sind die einzigen Krankenkassen, die die Kostenbeteiligung der Grundversicherung mit den SWICA-Zusatzversicherungen vergleichen. Damit liegt Ihre jährliche Zuzahlungsobergrenze deutlich unter den Eigenkosten anderer Krankenkassen.
Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.
SWICA und PROVITA rechnen als einzige Krankenversicherer die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an diejenige der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch Ihre maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern deutlich tiefer liegt.
Die Grundversicherung (Krankenversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss KVG müssen alle Schweizer Krankenkassen die gleichen Grundversicherungsleistungen anbieten. Die Zusatzversicherung wird durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Das Gesetz sieht nur Hauptfunktionen, keine Einzelleistungen vor. Daher unterscheidet sich die Höhe der Leistungen je nach Krankenkasse.
Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.
Ja, wenn Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie bei der SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Falls nicht, wenden Sie sich bitte für eine persönliche Beratung an Ihren SWICA-Kundendienst.
Ja, sofern Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.
Das Team von santé24 Telemedizin umfasst Ärzte und medizinisches Fachpersonal und steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr bezüglich Fragen zu Prävention, Krankheit, Unfall und Mutterschaft zur Verfügung. Für SWICA-Versicherte ist diese Beratung kostenlos (santé24 ist für Sie ebenfalls kostenlos, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber bei SWICA versichert sind). Telefonnummer +41 44 404 86 86