Die Groupe Mutuel ist eine Holding und zählt die Neosana AG, die Fondation Groupe Mutuel, die Groupe Mutuel Assurance Gma Sa, die Avenir Assurance Maladie Sa, die Groupe Mutuel Vie Gmv Sa und die Groupe Mutuel Asset Management Arm zu Ihren Tochtergesellschaften.
Groupe Mutuel bietet Ihnen mit GMnet ein Online-Login an, so können Sie beispielsweise ganz bequem Ihre Rechnungen einreichen, Anfragen stellen und finden alle wichtigen Informationen über Ihre Police.
Über die GMapp können Sie über Ihr Smartphone Rechnungen Scannen, Rückerstattungen einreichen, den Stand Ihrer Franchise überprüfen sowie Ihre persönlichen Daten aktualisieren.
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In der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung):
In der Zusatzversicherung:
Die Groupe Mutuel ist eine Holding und zählt die Neosana AG, die Fondation Groupe Mutuel, die Groupe Mutuel Assurance Gma Sa, die Avenir Assurance Maladie Sa, die Groupe Mutuel Vie Gmv Sa und die Groupe Mutuel Asset Management Arm zu Ihren Tochtergesellschaften.
Bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Leistungen gemäss KVG.
OptiMed:HMO-Praxis
Ihre gewählte HMO-Praxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
Allgemeinmediziner und Spezialisten unter einem Dach
Medi24 Telefon-/Videosprechstunde
Medi24 koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ins Spital.
Ärztliche Hilfe 24 Stunden/7 Tage pro Woche
Hausarztpraxis
Ihre gewählte Hausarztpraxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
Ihre Hausarztpraxis kennt Sie und Ihre Familie
freie Arztwahl
freie Arztwahl
Uneingeschränkter Zugang zu Arztpraxis Ihrer Wahl Schweizweit
Mit der Zusatzversicherung ergänzen Sie die Basisleistungen der Grundversicherung.
Sie können Ihre Zahnbehandlungen versichern lassen, Sie können von Leistungen profitieren in der Komplementärmedizin.
Wenn Sie nur grundversichert sind, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung einer beim Spital Ihres Wohnkantons gelisteten Klinik behandeln lassen (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für Behandlungen in der privaten und halbprivaten Abteilung ist eine Zusatzversicherung erforderlich.
Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Eine Mundo-Zusatzversicherung empfiehlt sich, wenn medizinische Leistungen in Russland und aussereuropäischen Ländern (USA, Kanada, Japan, Australien) im Vergleich zur Schweiz sehr teuer sind. Zusätzlich zur Grundversicherung werden pro Kalenderjahr CHF 100'000 ausbezahlt. Diese ermöglicht Ihnen auch während Ihres Auslandsaufenthaltes Unterstützung zu erhalten und deckt unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzlich vorgeschriebenen Auslagen der Europäischen Union ab.
Die Zusatzversicherungsdeckung Mundo wird für Russland und Länder ausserhalb Europas empfohlen: USA, Kanada, Japan und Australien, wo medizinische Leistungen im Vergleich zur Schweiz sehr teuer sind. Ein Betrag von Fr. 100 000.– pro Kalenderjahr wird in Ergänzung zur Grundversicherung vergütet. Sie haben dadurch auch Zugang zu Unterstützung im Ausland während Ihres gesamten Aufenthalts und sie deckt unter bestimmten Bedingungen die gesetzlichen Kostenbeteiligungen in der Europäischen Union.
Nein, Sie können gemäß den Bedingungen Ihres aktuellen Versicherungsvertrags kündigen. Der vertraglich vereinbarte Anlagenbau berechtigt den Versicherten nicht, den Vertrag über die Spitalzusatzversicherung ausserhalb der Vertragsdauer zu kündigen.
Nein, die Kündigung ist unter den Bedingungen Ihres aktuell gültigen Versicherungsvertrags möglich. Die Entwicklung der Einrichtungen mit Vertrag gibt dem Versicherten kein Recht, den Vertrag der Spitalzusatzversicherung ausserhalb der Vertragsbedingungen zu kündigen.
In einigen Fällen ist eine vorherige Rücksprache mit Ihrem Arzt nicht erforderlich (z. B. bei einer Behandlung durch einen Gynäkologen, Augenarzt usw.). Eine vollständige Auflistung finden Sie in Ihren Besonderen Versicherungsbedingungen.
In bestimmten Fällen müssen Sie Ihren Hausarzt nicht vorab konsultieren (z. B. bei Behandlungen bei einem Gynäkologen, Ophthalmologen etc.). Vollständige Listen finden Sie in Ihren Besonderen Versicherungsbedingungen.
Für unterschiedliche Altersgruppen stehen verschiedene Franchises zur Verfügung. Die Wahl einer höheren Franchise reduziert Ihre Prämie.
Je nach Alter sind verschiedene Franchisen verfügbar. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, reduziert sich die Prämie.